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Missbräuchliche Nutzung von Telekommunikationsdiensten § 263a StGB
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Profil
Missbräuchliche Nutzung von Telekommunikationsdiensten § 263a StGB
517900
Einzeldelikt
nur Länder
0 Unterkategorien
Fallzahlentwicklung nach Jahr (Bundesrepublik Deutschland)
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