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Computerbetrug (sonstiger) § 263a Abs. 1 und 2 StGB
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Profil
Computerbetrug (sonstiger) § 263a Abs. 1 und 2 StGB
517510
Einzeldelikt
nur Länder
0 Unterkategorien
Fallzahlentwicklung nach Jahr (Bundesrepublik Deutschland)
Kontext der Übernahme (Vorschau)
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