Delikt-Explorer

Finde den passenden PKS-Schlüssel, erkunde seine Hierarchie und übernimm ihn direkt in deine Analyse
ModusDelikte
Suchbegriff--
Treffer0
Aktiver Schlüssel516920
Erweiterte Suche ▾
PKS-Hierarchie
Unterpunkte (0)
Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263a StGB
Dieser Schlüssel besitzt keine direkten Unterpunkte.
Nutze die Suche, um verwandte Schlüssel zu finden.
Profil
Vermögens- und Fälschungsdelikte › Betrug §§ 263, 263a, 264, 264a, 265, 265a-e StGB › Betrug bzw. Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter unbarer Zahlungsmittel › Betrug bzw. Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel §§ 263, 263a StGB
Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263a StGB
516920
Einzeldelikt nur Länder 0 Unterkategorien
Fallzahlentwicklung nach Jahr (Bundesrepublik Deutschland)
Kontext der Übernahme (Vorschau)
Region
keine Auswahl
Jahr
2024
Vergleichsjahr
2023
Kennzahl
Fälle
Raumebene
Bundesländer
Nach der Übernahme wird die Analyse mit „Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263a StGB“ (516920) und diesem Filterkontext geöffnet.