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Betrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263 StGB
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Profil
Betrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263 StGB
516910
Einzeldelikt
nur Länder
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Fallzahlentwicklung nach Jahr (Bundesrepublik Deutschland)
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