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Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten § 263a StGB
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Profil
Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten § 263a StGB
516520
Einzeldelikt
nur Länder
0 Unterkategorien
Bundesländer
Verfügbar · 2019–2024
Kreise
nicht verfügbar
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