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Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Zahlungskarten mit PIN § 263a StGB
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Profil
Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Zahlungskarten mit PIN § 263a StGB
516300
Einzeldelikt
nur Länder
0 Unterkategorien
Fallzahlentwicklung nach Jahr (Bundesrepublik Deutschland)
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