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Aktiver Schlüssel490520
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PKS-Hierarchie
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Schwerer Taschendiebstahl von unbaren Zahlungsmitteln §§ 244 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 244a StGB
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Diebstahl insgesamt und zwar: › Diebstahl unter erschwerenden Umständen §§ 243-244a StGB und zwar: › Schwerer Diebstahl von unbaren Zahlungsmitteln › Schwerer Taschendiebstahl von unbaren Zahlungsmitteln
Schwerer Taschendiebstahl von unbaren Zahlungsmitteln §§ 244 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 244a StGB
490520
Einzeldelikt nur Länder 0 Unterkategorien
Diebstahl insgesamt und zwar: → Diebstahl unter erschwerenden Umständen §§ 243-244a StGB und zwar: → Schwerer Diebstahl von unbaren Zahlungsmitteln → Schwerer Taschendiebstahl von unbaren Zahlungsmitteln → Schwerer Taschendiebstahl von unbaren Zahlungsmitteln §§ 244 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 244a StGB
Kontext der Übernahme (Vorschau)
Region
keine Auswahl
Jahr
2024
Vergleichsjahr
2023
Kennzahl
Fälle
Raumebene
Bundesländer
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