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Aktiver Schlüssel490510
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PKS-Hierarchie
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Besonders schwerer Fall des Taschendiebstahl von unbaren Zahlungsmitteln
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Profil
Diebstahl insgesamt und zwar: › Diebstahl unter erschwerenden Umständen §§ 243-244a StGB und zwar: › Schwerer Diebstahl von unbaren Zahlungsmitteln › Schwerer Taschendiebstahl von unbaren Zahlungsmitteln
Besonders schwerer Fall des Taschendiebstahl von unbaren Zahlungsmitteln
490510
Einzeldelikt nur Länder 0 Unterkategorien
Fallzahlentwicklung nach Jahr (Bundesrepublik Deutschland)
Kontext der Übernahme (Vorschau)
Region
keine Auswahl
Jahr
2024
Vergleichsjahr
2023
Kennzahl
Fälle
Raumebene
Bundesländer
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