PKS-Hierarchie
Unterpunkte (2)
Schwerer Taschendiebstahl insgesamt von sonstigem Gut
490010
Besonders schwerer Fall des Taschendiebstahl von sonstigem Gut
490020
Schwerer Taschendiebstahl von sonstigem Gut §§ 244 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 244a StGB
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Profil
Schwerer Taschendiebstahl insgesamt von sonstigem Gut
490000
Einzeldelikt
nur Länder
2 Unterkategorien
Kontext der Übernahme (Vorschau)
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