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Tageswohnungseinbruch § 244 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 StGB von unbaren Zahlungsmitteln
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Profil
Tageswohnungseinbruch § 244 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 StGB von unbaren Zahlungsmitteln
436500
Einzeldelikt
nur Länder
0 Unterkategorien
Bundesländer
Verfügbar · 2019–2024
Kreise
nicht verfügbar
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