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Tageswohnungseinbruch § 244 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 StGB von Schusswaffen
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Profil
Tageswohnungseinbruch § 244 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 StGB von Schusswaffen
436400
Einzeldelikt
nur Länder
0 Unterkategorien
Fallzahlentwicklung nach Jahr (Bundesrepublik Deutschland)
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