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Aktiver Schlüssel436020
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PKS-Hierarchie
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Tageswohnungseinbruchdiebstahl bandenmäßig §§ 244 Abs. 4, 244a StGB
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Profil
Diebstahl insgesamt und zwar: › Diebstahl unter erschwerenden Umständen §§ 243-244a StGB und zwar: › Tageswohnungseinbruchdiebstahl §§ 244 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4, 244a StGB
Tageswohnungseinbruchdiebstahl bandenmäßig §§ 244 Abs. 4, 244a StGB
436020
Einzeldelikt nur Länder 0 Unterkategorien
Fallzahlentwicklung nach Jahr (Bundesrepublik Deutschland)
Kontext der Übernahme (Vorschau)
Region
keine Auswahl
Jahr
2024
Vergleichsjahr
2023
Kennzahl
Fälle
Raumebene
Bundesländer
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