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Wohnungseinbruchdiebstahl (ohne TWE) § 244 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 StGB von unbaren Zahlungsmitteln
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Profil
Wohnungseinbruchdiebstahl (ohne TWE) § 244 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 StGB von unbaren Zahlungsmitteln
435500
Einzeldelikt
nur Länder
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