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Schwerer Diebstahl in/aus Kiosken, Warenhäusern, Verkaufsräumen pp. von unbaren Zahlungsmitteln §§ 244 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 244a StGB
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Profil
Schwerer Diebstahl in/aus Kiosken, Warenhäusern, Verkaufsräumen pp. von unbaren Zahlungsmitteln §§ 244 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 244a StGB
425520
Einzeldelikt
nur Länder
0 Unterkategorien
Bundesländer
Verfügbar · 2019–2024
Kreise
nicht verfügbar
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