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Schwerer Diebstahl in/aus Banken, Sparkassen, Postfilialen und -agenturen und dergleichen §§ 244 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 244a StGB
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Profil
Schwerer Diebstahl in/aus Banken, Sparkassen, Postfilialen und -agenturen und dergleichen §§ 244 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 244a StGB
405020
Einzeldelikt
nur Länder
0 Unterkategorien
Fallzahlentwicklung nach Jahr (Bundesrepublik Deutschland)
Kontext der Übernahme (Vorschau)
Nach der Übernahme wird die Analyse mit „Schwerer Diebstahl in/aus Banken, Sparkassen, Postfilialen und -agenturen und dergleichen §§ 244 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 244a StGB“ (405020) und diesem Filterkontext geöffnet.