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Schwerer Diebstahl von unbaren Zahlungsmitteln §§ 244 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 244a StGB
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Profil
Schwerer Diebstahl von unbaren Zahlungsmitteln §§ 244 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 244a StGB
400520
Einzeldelikt
nur Länder
0 Unterkategorien
Schlüsselprofil
Schlüssel400520
BezeichnungSchwerer Diebstahl von unbaren Zahlungsmitteln §§ 244 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 244a StGB
TypEinzeldelikt
Verfügbarkeitnur Länder
HierarchieebeneEbene 5 von 5
Übergeordnete Kategorie400500 — Schwerer Diebstahl insgesamt von unbaren Zahlungsmitteln
Unterkategorien (Registry-Hierarchie)0
Rechtsgrundlage
Kontext der Übernahme (Vorschau)
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