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Ausbeutung bei der Begehung von mit Strafe bedrohten Handlungen § 233a Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 4, Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 4 StGB
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Ausbeutung bei der Begehung von mit Strafe bedrohten Handlungen § 233a Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 4, Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 4 StGB
239540
Einzeldelikt
nur Länder
0 Unterkategorien
Bundesländer
Verfügbar · 2019–2024
Kreise
nicht verfügbar
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