PKS-Hierarchie
Unterpunkte (0)
Ausbeutung durch eine Beschäftigung nach § 232 Abs. 1 Satz 2 StGB (gem. § 233a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 2 StGB)
Dieser Schlüssel besitzt keine direkten Unterpunkte.
Nutze die Suche, um verwandte Schlüssel zu finden.
Profil
Ausbeutung durch eine Beschäftigung nach § 232 Abs. 1 Satz 2 StGB (gem. § 233a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 2 StGB)
239520
Einzeldelikt
nur Länder
0 Unterkategorien
Schlüsselprofil
Schlüssel239520
BezeichnungAusbeutung durch eine Beschäftigung nach § 232 Abs. 1 Satz 2 StGB (gem. § 233a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 2 StGB)
TypEinzeldelikt
Verfügbarkeitnur Länder
HierarchieebeneEbene 5 von 5
Übergeordnete Kategorie239500 — Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung § 233a StGB
Unterkategorien (Registry-Hierarchie)0
Rechtsgrundlage
Kontext der Übernahme (Vorschau)
Nach der Übernahme wird die Analyse mit „Ausbeutung durch eine Beschäftigung nach § 232 Abs. 1 Satz 2 StGB (gem. § 233a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 2 StGB)“ (239520) und diesem Filterkontext geöffnet.