PKS-Hierarchie
Unterpunkte (3)
Zwangsarbeit § 232b StGB
239310
Veranlassen zur Aufnahme einer ausbeuterischen Beschäftigung § 232b Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 Nr. 1 StGB
239320
Veranlassen sich in Sklaverei, Leibeigenschaft, Schuldknechtschaft o.ä. zu begeben § 232b Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 2, Abs. 4 Nr. 2 StGB
239330
Veranlassen zur Aufnahme oder Fortsetzung der Bettelei, durch die die Person ausgebeutet wird § 232b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 Nr. 3, Abs. 4 Nr. 3 StGB
Einfachklick wählt aus. Doppelklick springt direkt zur Bestätigung.
Profil
Zwangsarbeit § 232b StGB
239300
Einzeldelikt
nur Länder
3 Unterkategorien
Kontext der Übernahme (Vorschau)
Nach der Übernahme wird die Analyse mit „Zwangsarbeit § 232b StGB“ (239300) und diesem Filterkontext geöffnet.