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Handel zum Zweck des Haltens einer Person in Sklaverei, Leibeigenschaft, Schuldknechtschaft o.ä. § 232 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 2 StGB
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Profil
Handel zum Zweck des Haltens einer Person in Sklaverei, Leibeigenschaft, Schuldknechtschaft o.ä. § 232 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 2 StGB
239150
Einzeldelikt
nur Länder
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Fallzahlentwicklung nach Jahr (Bundesrepublik Deutschland)
Kontext der Übernahme (Vorschau)
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