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Handel zum Zweck der Ausbeutung bei der Begehung von mit Strafe bedrohten Handlungen § 232 StGB Abs. 1 Nr. 1d), Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1d), Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in Bezug auf Abs. 1, Nr. 1d), Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1d) StGB
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Profil
Handel zum Zweck der Ausbeutung bei der Begehung von mit Strafe bedrohten Handlungen § 232 StGB Abs. 1 Nr. 1d), Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1d), Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in Bezug auf Abs. 1, Nr. 1d), Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1d) StGB
239140
Einzeldelikt
nur Länder
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