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PKS-Hierarchie
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Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit › Straftaten gegen die persönliche Freiheit §§ 232-233a, 234, 235, 236, 237, 238-239b, 240, 241, 316c StGB
Geiselnahme § 239b StGB
234000
Einzeldelikt nur Länder 4 Unterkategorien
Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit → Straftaten gegen die persönliche Freiheit §§ 232-233a, 234, 235, 236, 237, 238-239b, 240, 241, 316c StGB → Geiselnahme § 239b StGB
Kontext der Übernahme (Vorschau)
Region
keine Auswahl
Jahr
2024
Vergleichsjahr
2023
Kennzahl
Fälle
Raumebene
Bundesländer
Nach der Übernahme wird die Analyse mit „Geiselnahme § 239b StGB“ (234000) und diesem Filterkontext geöffnet.