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Aktiver Schlüssel231210
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Entziehung Minderjähriger gegen Entgelt oder in Bereicherungsabsicht § 235 Abs. 4 Nr. 2 StGB
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Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit › Straftaten gegen die persönliche Freiheit §§ 232-233a, 234, 235, 236, 237, 238-239b, 240, 241, 316c StGB › Menschenraub, Entziehung Minderjähriger, Kinderhandel §§ 234, 235, 236 StGB › Entziehung Minderjähriger § 235 StGB
Entziehung Minderjähriger gegen Entgelt oder in Bereicherungsabsicht § 235 Abs. 4 Nr. 2 StGB
231210
Einzeldelikt nur Länder 0 Unterkategorien
Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit → Straftaten gegen die persönliche Freiheit §§ 232-233a, 234, 235, 236, 237, 238-239b, 240, 241, 316c StGB → Menschenraub, Entziehung Minderjähriger, Kinderhandel §§ 234, 235, 236 StGB → Entziehung Minderjähriger § 235 StGB → Entziehung Minderjähriger gegen Entgelt oder in Bereicherungsabsicht § 235 Abs. 4 Nr. 2 StGB
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Jahr
2024
Vergleichsjahr
2023
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