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Beteiligung an einer Schlägerei mit Todesfolge § 231 StGB
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Profil
Beteiligung an einer Schlägerei mit Todesfolge § 231 StGB
221020
Einzeldelikt
nur Länder
0 Unterkategorien
Fallzahlentwicklung nach Jahr (Bundesrepublik Deutschland)
Kontext der Übernahme (Vorschau)
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