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Raub mit Todesfolge auf Spielhallen § 251 StGB
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Profil
Raub mit Todesfolge auf Spielhallen § 251 StGB
212130
Einzeldelikt
nur Länder
0 Unterkategorien
Bundesländer
Verfügbar · 2019–2024
Kreise
nicht verfügbar
Kontext der Übernahme (Vorschau)
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