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Sexuelle Nötigung im besonders schweren Fall § 177 Abs. 5 i.V.m. Abs. 6 Nr. 2, Abs. 7, 8 StGB
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Profil
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung insgesamt › Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung §§ 174, 174a, 174b, 174c, 177, 178, 184i, 184j StGB › Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschl. mit Todesfolge §§ 177, 178 StGB › Sexueller Übergriff und sexuelle Nötigung im besonders schweren Fall § 177 Abs. 1, 2, 4, 5 i. V. m. Abs. 6 Nr. 2, Abs. 7, 8 StGB
Sexuelle Nötigung im besonders schweren Fall § 177 Abs. 5 i.V.m. Abs. 6 Nr. 2, Abs. 7, 8 StGB
111820
Einzeldelikt nur Länder 0 Unterkategorien
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung insgesamt → Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung §§ 174, 174a, 174b, 174c, 177, 178, 184i, 184j StGB → Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschl. mit Todesfolge §§ 177, 178 StGB → Sexueller Übergriff und sexuelle Nötigung im besonders schweren Fall § 177 Abs. 1, 2, 4, 5 i. V. m. Abs. 6 Nr. 2, Abs. 7, 8 StGB → Sexuelle Nötigung im besonders schweren Fall § 177 Abs. 5 i.V.m. Abs. 6 Nr. 2, Abs. 7, 8 StGB
Kontext der Übernahme (Vorschau)
Region
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Jahr
2024
Vergleichsjahr
2023
Kennzahl
Fälle
Raumebene
Bundesländer
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