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Fahrlässige Tötung § 222 StGB - nicht i.V.m. Verkehrsunfall -
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Profil
Fahrlässige Tötung § 222 StGB - nicht i.V.m. Verkehrsunfall -
030000
Einzeldelikt
nur Länder
0 Unterkategorien
Bundesländer
Verfügbar · 2019–2024
Kreise
nicht verfügbar
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