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Aktiver Schlüssel020020
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PKS-Hierarchie
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Minder schwerer Totschlag § 213 StGB
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Profil
Straftaten gegen das Leben › Totschlag und Tötung auf Verlangen §§ 212, 213, 216 StGB
Minder schwerer Totschlag § 213 StGB
020020
Einzeldelikt nur Länder 0 Unterkategorien
Fallzahlentwicklung nach Jahr (Bundesrepublik Deutschland)
Kontext der Übernahme (Vorschau)
Region
keine Auswahl
Jahr
2024
Vergleichsjahr
2023
Kennzahl
Fälle
Raumebene
Bundesländer
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