PKS-Hierarchie
Unterpunkte (3)
Totschlag und Tötung auf Verlangen §§ 212, 213, 216 StGB
020010
Totschlag § 212 StGB
020020
Minder schwerer Totschlag § 213 StGB
020030
Tötung auf Verlangen § 216 StGB
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Profil
Totschlag und Tötung auf Verlangen §§ 212, 213, 216 StGB
020000
Einzeldelikt
nur Länder
3 Unterkategorien
Fallzahlentwicklung nach Jahr (Bundesrepublik Deutschland)
Kontext der Übernahme (Vorschau)
Nach der Übernahme wird die Analyse mit „Totschlag und Tötung auf Verlangen §§ 212, 213, 216 StGB“ (020000) und diesem Filterkontext geöffnet.