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ModusDelikte
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Aktiver Schlüssel733300
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Aktueller Analyse-Kontext
RaumebeneBundesländer
Jahr2024
Region (aktuell)keine Auswahl
KennzahlFälle
PKS-Hierarchie
Unterpunkte (0)
Unerlaubte Einfuhr in nicht geringer Menge von LSD
Dieser Schlüssel besitzt keine direkten Unterpunkte.
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Profil
Strafrechtliche Nebengesetze › Rauschgiftdelikte (soweit nicht bereits mit anderer Schlüsselzahl erfasst) › Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG (in nicht geringer Menge)
Unerlaubte Einfuhr in nicht geringer Menge von LSD
733300
Einzeldelikt nur Länder 0 Unterkategorien
Schlüsselprofil
Schlüssel733300
BezeichnungUnerlaubte Einfuhr in nicht geringer Menge von LSD
TypEinzeldelikt
Verfügbarkeitnur Länder
HierarchieebeneEbene 4 von 4
Übergeordnete Kategorie733000 — Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG (in nicht geringer Menge)
Unterkategorien (Registry-Hierarchie)0
Kontext der Übernahme (Vorschau)
Region
keine Auswahl
Jahr
2024
Vergleichsjahr
2023
Kennzahl
Fälle
Raumebene
Bundesländer
Nach der Übernahme wird die Analyse mit „Unerlaubte Einfuhr in nicht geringer Menge von LSD“ (733300) und diesem Filterkontext geöffnet.