Aktueller Analyse-Kontext
RaumebeneBundesländer
Jahr2024
Region (aktuell)keine Auswahl
KennzahlFälle
PKS-Hierarchie
Unterpunkte (0)
Gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern § 97 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz
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Profil
Gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern § 97 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz
725420
Einzeldelikt
nur Länder
0 Unterkategorien
Schlüsselprofil
Schlüssel725420
BezeichnungGewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern § 97 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz
TypEinzeldelikt
Verfügbarkeitnur Länder
HierarchieebeneEbene 5 von 5
Übergeordnete Kategorie725400 — Einschleusen mit Todesfolge, gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern § 97 Aufenthaltsgesetz
Unterkategorien (Registry-Hierarchie)0
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