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ModusDelikte
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Treffer0
Aktiver Schlüssel676522
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Aktueller Analyse-Kontext
RaumebeneBundesländer
Jahr2024
Region (aktuell)keine Auswahl
KennzahlFälle
PKS-Hierarchie
Unterpunkte (0)
Unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 Abs. 2 - besonders schwerer Fall
Dieser Schlüssel besitzt keine direkten Unterpunkte.
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Profil
Sonstige Straftatbestände (StGB) › Alle sonstigen Straftaten gemäß StGB - ohne Verkehrsdelikte - › Straftaten gegen die Umwelt §§ 324, 324a, 325-330a StGB › Unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 StGB › Unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 Abs. 2
Unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 Abs. 2 - besonders schwerer Fall
676522
Einzeldelikt nur Länder 0 Unterkategorien
Schlüsselprofil
Schlüssel676522
BezeichnungUnerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 Abs. 2 - besonders schwerer Fall
TypEinzeldelikt
Verfügbarkeitnur Länder
HierarchieebeneEbene 6 von 6
Übergeordnete Kategorie676520 — Unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 Abs. 2
Unterkategorien (Registry-Hierarchie)0
Kontext der Übernahme (Vorschau)
Region
keine Auswahl
Jahr
2024
Vergleichsjahr
2023
Kennzahl
Fälle
Raumebene
Bundesländer
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