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ModusDelikte
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Aktiver Schlüssel516920
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Aktueller Analyse-Kontext
RaumebeneBundesländer
Jahr2024
Region (aktuell)keine Auswahl
KennzahlFälle
PKS-Hierarchie
Unterpunkte (0)
Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263a StGB
Dieser Schlüssel besitzt keine direkten Unterpunkte.
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Profil
Vermögens- und Fälschungsdelikte › Betrug §§ 263, 263a, 264, 264a, 265, 265a-e StGB › Betrug bzw. Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter unbarer Zahlungsmittel › Betrug bzw. Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel §§ 263, 263a StGB
Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263a StGB
516920
Einzeldelikt nur Länder 0 Unterkategorien
Schlüsselprofil
Schlüssel516920
BezeichnungComputerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263a StGB
TypEinzeldelikt
Verfügbarkeitnur Länder
HierarchieebeneEbene 5 von 5
Übergeordnete Kategorie516900 — Betrug bzw. Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel §§ 263, 263a StGB
Unterkategorien (Registry-Hierarchie)0
Rechtsgrundlage
Kontext der Übernahme (Vorschau)
Region
keine Auswahl
Jahr
2024
Vergleichsjahr
2023
Kennzahl
Fälle
Raumebene
Bundesländer
Nach der Übernahme wird die Analyse mit „Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263a StGB“ (516920) und diesem Filterkontext geöffnet.