Aktueller Analyse-Kontext
RaumebeneBundesländer
Jahr2024
Region (aktuell)keine Auswahl
KennzahlFälle
PKS-Hierarchie
Unterpunkte (0)
Schwerer Taschendiebstahl von unbaren Zahlungsmitteln §§ 244 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 244a StGB
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Profil
Schwerer Taschendiebstahl von unbaren Zahlungsmitteln §§ 244 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 244a StGB
490520
Einzeldelikt
nur Länder
0 Unterkategorien
Schlüsselprofil
Schlüssel490520
BezeichnungSchwerer Taschendiebstahl von unbaren Zahlungsmitteln §§ 244 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 244a StGB
TypEinzeldelikt
Verfügbarkeitnur Länder
HierarchieebeneEbene 5 von 5
Übergeordnete Kategorie490500 — Schwerer Taschendiebstahl von unbaren Zahlungsmitteln
Unterkategorien (Registry-Hierarchie)0
Rechtsgrundlage
Kontext der Übernahme (Vorschau)
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