Delikt-Explorer

Finde den passenden PKS-Schlüssel, erkunde seine Hierarchie und übernimm ihn direkt in deine Analyse
ModusDelikte
Suchbegriff--
Treffer0
Aktiver Schlüssel436500
Erweiterte Suche ▴
Aktueller Analyse-Kontext
RaumebeneBundesländer
Jahr2024
Region (aktuell)keine Auswahl
KennzahlFälle
PKS-Hierarchie
Unterpunkte (0)
Tageswohnungseinbruch § 244 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 StGB von unbaren Zahlungsmitteln
Dieser Schlüssel besitzt keine direkten Unterpunkte.
Nutze die Suche, um verwandte Schlüssel zu finden.
Profil
Diebstahl insgesamt und zwar: › Diebstahl unter erschwerenden Umständen §§ 243-244a StGB und zwar: › Tageswohnungseinbruchdiebstahl §§ 244 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4, 244a StGB
Tageswohnungseinbruch § 244 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 StGB von unbaren Zahlungsmitteln
436500
Einzeldelikt nur Länder 0 Unterkategorien
Schlüsselprofil
Schlüssel436500
BezeichnungTageswohnungseinbruch § 244 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 StGB von unbaren Zahlungsmitteln
TypEinzeldelikt
Verfügbarkeitnur Länder
HierarchieebeneEbene 4 von 4
Übergeordnete Kategorie436*00 — Tageswohnungseinbruchdiebstahl §§ 244 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4, 244a StGB
Unterkategorien (Registry-Hierarchie)0
Rechtsgrundlage
Kontext der Übernahme (Vorschau)
Region
keine Auswahl
Jahr
2024
Vergleichsjahr
2023
Kennzahl
Fälle
Raumebene
Bundesländer
Nach der Übernahme wird die Analyse mit „Tageswohnungseinbruch § 244 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 StGB von unbaren Zahlungsmitteln“ (436500) und diesem Filterkontext geöffnet.