Aktueller Analyse-Kontext
RaumebeneBundesländer
Jahr2024
Region (aktuell)keine Auswahl
KennzahlFälle
PKS-Hierarchie
Unterpunkte (0)
Veranlassen sich in Sklaverei, Leibeigenschaft, Schuldknechtschaft o.ä. zu begeben § 232b Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 2, Abs. 4 Nr. 2 StGB
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Profil
Veranlassen sich in Sklaverei, Leibeigenschaft, Schuldknechtschaft o.ä. zu begeben § 232b Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 2, Abs. 4 Nr. 2 StGB
239320
Einzeldelikt
nur Länder
0 Unterkategorien
Schlüsselprofil
Schlüssel239320
BezeichnungVeranlassen sich in Sklaverei, Leibeigenschaft, Schuldknechtschaft o.ä. zu begeben § 232b Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 2, Abs. 4 Nr. 2 StGB
TypEinzeldelikt
Verfügbarkeitnur Länder
HierarchieebeneEbene 5 von 5
Übergeordnete Kategorie239300 — Zwangsarbeit § 232b StGB
Unterkategorien (Registry-Hierarchie)0
Rechtsgrundlage
Kontext der Übernahme (Vorschau)
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