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Unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 Abs. 2 - besonders schwerer Fall
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Profil
Unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 Abs. 2 - besonders schwerer Fall
676522
Einzeldelikt
nur Länder
0 Unterkategorien
Schlüsselprofil
Schlüssel676522
BezeichnungUnerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 Abs. 2 - besonders schwerer Fall
TypEinzeldelikt
Verfügbarkeitnur Länder
HierarchieebeneEbene 6 von 6
Übergeordnete Kategorie676520 — Unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 Abs. 2
Unterkategorien (Registry-Hierarchie)0
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