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Unerlaubter Umgang mit Abfällen § 326 Abs. 3 StGB - besonders schwerer Fall
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Profil
Unerlaubter Umgang mit Abfällen § 326 Abs. 3 StGB - besonders schwerer Fall
676422
Einzeldelikt
nur Länder
0 Unterkategorien
Schlüsselprofil
Schlüssel676422
BezeichnungUnerlaubter Umgang mit Abfällen § 326 Abs. 3 StGB - besonders schwerer Fall
TypEinzeldelikt
Verfügbarkeitnur Länder
HierarchieebeneEbene 6 von 6
Übergeordnete Kategorie676420 — Unerlaubter Umgang mit Abfällen § 326 Abs. 3 StGB
Unterkategorien (Registry-Hierarchie)0
Rechtsgrundlage
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