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Gewerbsmäßige Hehlerei von Kfz § 260 Abs. 1 Nr. 1 StGB
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Profil
Gewerbsmäßige Hehlerei von Kfz § 260 Abs. 1 Nr. 1 StGB
631100
Einzeldelikt
nur Länder
0 Unterkategorien
Schlüsselprofil
Schlüssel631100
BezeichnungGewerbsmäßige Hehlerei von Kfz § 260 Abs. 1 Nr. 1 StGB
TypEinzeldelikt
Verfügbarkeitnur Länder
HierarchieebeneEbene 4 von 4
Übergeordnete Kategorie631000 — Hehlerei von Kfz §§ 259-260a StGB
Unterkategorien (Registry-Hierarchie)0
Rechtsgrundlage
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